Redaktionelle Rechte im Videoportal: Unterschied zwischen den Versionen

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Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden.  Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.
 
Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden.  Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.

Version vom 15. Oktober 2019, 11:23 Uhr

Allgemeine Informationen
Information
Informationen
BetriebssystemAlle
ServiceVideoportal
Interessant fürAngestellte und Bereiche
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn

no displaytitle found: Redaktionelle Rechte im Videoportal

Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.


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