Datenschutzhinweise zu Cloud-Diensten amerikanischer Anbieter: Unterschied zwischen den Versionen

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In der aktuellen Lage aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus stellen viele Firmen ihre Dienste kostenfrei zur Verfügung. Das betrifft aktuell insbesondere Videokonferenzsysteme US-amerikanischer Anbieter.  
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Viele Firmen stellen kostenfreie Cloud-Dienste zur Verfügung. Das betrifft beispielsweise Google-Dienste (Drive,  Docs, Translate, ...) oder KI-Dienste (ChatGPT, Gemini, Bing Chat, ... ) US-amerikanischer Anbieter.  
  
 
Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.   
 
Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.   
  
Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme (bei Videokonferenzsystemen Jitsi meet, BigBlueButton) sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DFNconf, Zoom C4V und Webex Telekom) .  
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Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DeepL Pro, ZoomX und DFNconf).  
  
 
Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.
 
Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.
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Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind:   
 
Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind:   
* Microsoft Teams, OneDrive, Office365, Skype  https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement
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* Google HangOut   https://policies.google.com/terms?hl=de  / https://policies.google.com/privacy?hl=de
 
 
* ZOOM  https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html
 
* Google HangOut   https://policies.google.com/terms?hl=de  / https://policies.google.com/privacy?hl=de  
 
 
* GoToMeeting   https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions  / https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy
 
* GoToMeeting   https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions  / https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy

Aktuelle Version vom 4. November 2024, 15:12 Uhr

Allgemeine Informationen
Information
Informationen
BetriebssystemAlle
Servicekeine
Interessant fürAngestellte, Studierende und Gäste
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no displaytitle found: Datenschutzhinweise zu Cloud-Diensten amerikanischer Anbieter

Viele Firmen stellen kostenfreie Cloud-Dienste zur Verfügung. Das betrifft beispielsweise Google-Dienste (Drive, Docs, Translate, ...) oder KI-Dienste (ChatGPT, Gemini, Bing Chat, ... ) US-amerikanischer Anbieter.

Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.

Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DeepL Pro, ZoomX und DFNconf).

Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.

Für die Nutzung gilt außerdem, dass sämtliche Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Die Universität hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen.

Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind:


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