Videoportal - Rechte fuer Redakteure beantragen
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Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | ||
Version vom 15. Oktober 2019, 11:23 Uhr
Allgemeine Informationen
| Information | |
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| Informationen | |
| Betriebssystem | Alle |
| Service | Videoportal |
| Interessant für | Angestellte und Bereiche |
| HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn | |
Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.