Uni-Account fuer Emeriti

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Die Universität bemüht sich, die Arbeitsfähigkeit von "Emeriti" bzw. "entpflichteten/ in den Ruhestand versetzten Professor*innen" bestmöglich zu unterstützen. Dazu können entpflichtete Professor*innen einen „Gastaccount“ beantragen, der für sie einige Besonderheiten/Zusatzfunktionen aufweist.

Frau Alexandra Dickhoff (Referentin für Vernetzung/Alumni) hat sich bereit erklärt, diese besonderen Gastaccounts zu verwalten, sodass die für „normale Gäste“ regelmäßig erforderlichen Verlängerungen entfallen. Die Gastrolle wird mit dem zusätzlichen Attribut „Emeriti einer Fakultät“ versehen, wodurch zusätzliche Berechtigungen erteilt werden:

  • Eine erweiterte Mail-Quota bleibt erhalten.
  • Die persönliche Gastverwaltung ist weiterhin möglich.
  • Umfragen mit LimeSurvey können durchgeführt werden.
  • Der Zugang zum Research Information System – RIS bleibt bestehen.

In einigen Bereichen gibt es Vorgaben, die das ZIM nicht umgehen kann. Beispielsweise tragen Emeriti bei der Anmeldung an Diensten über Shibboleth/DFN-AAI, gemäß der Nutzungsbedingungen des DFN-Vereins, nicht mehr die Rolle „Employee“ (Angestellte), sondern die Rolle „Member“ (Mitglied). Welche Funktionen für welche Rollen freigegeben sind, legen die Anbieter der Dienste fest. Beispielswiese ermöglichen einige Verlage den Zugriff auf ihre Literatur nur Angestellten. Wenn Sie die genannten Angebote nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Dickhoff (Alexandra.Dickhoff@zv.uni-paderborn.de), um eine Gastrolle zu erhalten.

Bei der Nutzung von Softwarelizenzen über die Universität kommt es auf den Einzelfall und den konkreten Lizenzvertrag an. Danach richtet sich, was genutzt werden kann und was getan werden muss:

  • Campuslizenzen, die pauschal für Forschung und/oder Lehre verfügbar sind, können wie bisher genutzt werden, beispielsweise MATLAB, Simulink oder Origin Pro.
  • Einzellizenzen, die für die persönliche Nutzung gekauft und lizenziert wurden, können auf den installierten Geräten weiterhin genutzt werden, beispielsweise Camtasia, Snagit oder EndNote.
  • Mietlizenzen, die jährlich abgerechnet werden, müssen zur Weiternutzung aus einem anderen Abrechnungsobjekt (AO) der Fakultät bezahlt werden. Dazu muss im ZIM das neue AO eingetragen werden, beispielsweise bei der der Adobe Creative Cloud.
  • Es gibt einige Softwarerahmenverträge, die nur Angestellte und/oder Studierende lizenzieren. Für Gäste, die für die Universität tätig sind, muss dann eine zusätzliche Lizenz gekauft/aktiviert werden. Diese muss i.d.R. über ein AO der Fakultät abgerechnet werden. Dies betrifft beispielsweise Microsoft Office 365 und Adobe Acrobat.

Für die über die Universität Paderborn lizenzierte Software gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Hersteller, die sich stark unterscheiden. Eine private Nutzung ist teilweise erlaubt, meist ist die Nutzung aber auf Tätigkeiten für die Universität beschränkt. Einige Softwareprodukte dürfen nur in der Lehre, andere auch in der Forschung oder für administrative Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke und Projekte ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können sich bei Bedarf gerne bezüglich der für Sie relevanten Softwareprodukte erkundigen und dazu eine E-Mail an zim@uni-paderborn.de senden.

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Bei Fragen oder Problemen können Sie uns zu unseren Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail erreichen:

☎ Helpdesk: +49 (5251) 60-5544 ☎ Medien: +49 (5251) 60-2821 E-Mail: zim@uni-paderborn.de

Oder Sie besuchen uns vor Ort: Sie finden das Notebook-Café gemeinsam mit dem Servicecenter Medien in H1.201.

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